Reformen aus Sicht der Betroffenen
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) soll mehr Transparenz, Qualität und Effizienz bringen. Wird dies für Betroffene und Gefährdete von lymphostatischen Ödemen eintreten?
Was passierte z.B. in der jüngeren Vergangenheit zu den Heilmitteln, Hilfsmitteln, Kuren ... ?
- 2009
Leider müssen - nach wie vor - viele Betroffene von lymphostatischen Ödemen von ihren Ärzten hören: "Lymphdrainage kann ich Ihnen nicht verordnen, das sprengt mein Budget." oder auch "Ich zahle doch Ihre Therapie nicht aus der eigenen Tasche, mir droht ein Regress."
Wie es sich nun tatsächlich in Zeiten von Richtgrößen und Budgetprüfungen um den gesetzlichen Anspruch und die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln verhält, hat eine Fachanwältin für Medizinrecht im November im Deutschen Ärzteblatt sehr gut nachvollziehbar zusammengefaßt:
"Richtgrössenprüfungen: Kein Grund zur Panik - Überschreitungen des Richtgrößenbudgets lassen sich in der Regel rechtfertigen." Artikel von Bahner, Beate
Dtsch Arztebl 2009; 106(47): A-2385 / B-2053 / C-1993
Gerade wenn Sie als chronisch-kranker Mensch dennoch abgespeist werden sollten, wenden Sie sich auch direkt an diese Adresse:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 18 441-3420
Fax +49 (0)30 18 441-3422
E-Mail patientenbeauftragter
bmg.bund.de
Laut der Selbstdarstellung des neuen Patientenbeauftragten Zöller "ist der freie, ungehinderte und zeitnahe Zugang zu medizinischen Leistungen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Abstammung und Einkommen das wichtigste Patientenrecht."
- 2008
Der Hilfsmittelkatalog Gruppe 17 zur Armkompressionsbestrumpfung wird aktuell von den Spitzenverbänden der GKV überarbeitet. Wir informieren dazu auf Seite 1 in der Lymph-Aktiv Nr. 2 - Wie geht es eigentlich Betroffenen mit der Kompression von einem oder beiden Armen? Dazu ein Beispiel aus:
Ulm, 16. Juni 2008 "Zum Leiden auch noch blöde Sprüche" Selbsthilfegruppe Lympherkrankte (der Arme und Beine)
- Artikel in SÜDWEST PRESSE online beta
Düsseldorf, Mai 2008, wichtige Hinweise der BAG SELBSTHILFE zur Hilfsmittelversorgung / - wahlfreiheit
Dortmund, den 05. März 2008 "Westfalens Ärzte wollen das verschreiben können, was ihre Patienten brauchen!"
- Brief an Bundesministerin Ulla Schmidt von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
Meldung (Nr. 6586) vom 13. Feb. 2008 von physio.de: "... Ein gerade zwischen Krankenkassen und KV Westfalen-Lippe festgelegter verbindlicher Katalog mit Praxisbesonderheiten und eine Richtgrößenvereinbarung für Heilmittel sollen den notorischen Verordnungsblindflug beenden helfen. ... ohne Regressdruck verordnet werden: ... Lymphabflussstörungen mit längerem Behandlungsbedarf (LY2), chronische Lymphabflussstörungen bei bösartigen Erkrankungen (LY3), ...
Das Haftungsrisiko für Budgetüberschreitungen bleibt bei den Ärzten, ... Auch der Hausärzteverband fordert die Abschaffung der Prüfverfahren ... KVWL-Vorsitzender Ulrich Thamer kritisierte die "perverse Situation" der Kassenärzte. ... "
Seit Januar 2008 Unterschriftensammlung "Heilmittel für Hessen" - Verordnen und behandeln ohne Angst - im Rahmen einer Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Abschaffung der Richtgrößen im Heilmittelbudget, z.B. für die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie, Lögopädie und - natürlich auch - von Manueller Lymphdrainage, einschließlich Bandagierung !!!
Zum bisherigen Ergebnis der Aktionen "Heilmittel für Hessen" die Presseinformation Aug. 2008 des Vorsitzenden der Initiative der hessischen Ärztevertreter:
Dr. Peter Eckert, Arzt für Allgemeinmedizin, Gartenstr. 7, Hohenahr / OT Ehrda, Tel. 06446-889827.
Weitere Infos zu den Heilmitteln hat die KV Hessen gut übersichtlich zusammengestellt.
Zu Heil- und Hilfsmitteln informiert das verantwortliche Bundesministerium für Gesundheit in Kurzform - ganz interessant noch weitere Stichworte und Statistiken zum Gesundheitssystem, z.B. Ein- und Ausgaben.
Wie die Realität nun für Patienten mit chronischem Lymphödem aussehen kann, dazu erreichte uns im BVL folgende mail:
Hanau, im Dez. 2007: " ... Ich finde das grausam. Die sollten einmal unsere Patienten sehen. Im Moment behandele ich einen Patienten mit einem genitalen Lymphödem. Sein Skrotum ist, bezgl. eines Rezidivs, mittlerweile so groß wie ein Kindskopf. Bekommt dieser Mann keine ausreichende Therapie droht er zu platzen. Diese Schmerzen kann keinem zugemutet werden. Seine Ärztin hat ihm jetzt auch noch das Bandagematerial gestrichen. Wir versorgen ihn natürlich weiter (Schwester Stefanie-Efekt). Eine andere Patientin mit einem sek. Armlymphödem (war vor KPE 1 elefantiasisch) nach bds. Mamma Ablatio wurde gestern von ihrer Hausärztin abgewiesen mit den Worten: "Ich bezahle doch nicht Ihre Zeche". ... Bitte halte mich bezüglich der Heilmittel-Initiative auf dem Laufenden. ..."
Physio- und Lymphtherapeut. P. W., lymphologische Schwerpunktpraxis
Hinweis vom BVL:
Bei Bedarf sind längerfristige Verordnungen, wie auch "außerhalb des Regelfalls", nach wie vor möglich + nötig (s.o. bei vielen Patienten mit chronischen Lymphabflussstörungen). Und diese sind nur sinnvoll, wenn sie bei der jeweiligen Krankheitssituation angemessen dosiert werden.
- so steht im Heilmittel-Richtlinientext, Stand 2005: "11.3 Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnung außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). ... Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
- 2007
Thema - Richtgrößen oder auch "Budgets" der Ärzte für Heilmittel (KG, manuelle Lymphdrainage, Massagen, Stimmtherapie u.a.)
Die Richtgrößen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für Heilmittel sind für die verschiedenen Facharztgruppen unterschiedlich. Klar, das z.B. ein Orthopäde dafür ein größeres Budget hat als ein Augenarzt. Aber die z.T. starken Unterschiede zwischen den Regionen in Deutschland lassen sich nur schwer nachvollziehen: So konnte, lt. einem Bericht auf www.aerzteblatt.de , 2007 beispielsweise ein Allgemeinarzt in Baden-Württemberg Heilmittelausgaben in Höhe von durchschnittlich 10,91 Euro je Versicherten veranlassen, während die gleiche Richtgröße in Hamburg bei 3,83 Euro lag.
Der bundesweite Mittelwert der Richtgröße für alle Heilmittel betrug in 2007: 6,90 Euro.
Thema - Anträge für Rehabilitation (z.B. stationäre "Reha-Kuren"):
Seit dem 01. April 2007 dürfen nur noch Vertragsärzte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben bereits entsprechende Auswahloptionen in ihre Online-Arztsuchen integriert. Andere KVen haben aktuelle Listen qualifizierter Vertragsärzte ins Internet gestellt. Diese Ärzte, die medizinische Rehabilitation den Kassenpatienten verordnen dürfen, finden Sie z.B. auf den Internet-Seiten der KBV gelistet.
- 2006
Medizinische Rehabilitationen (ambulant und stationär) - Anfang 2006 erneut überarbeitet
Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stärken nun auch explizit die Reha für Renter ("Reha geht vor Pflege").
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie - Stand Jan. 2006
Eine Zusammenstellung des BVL zur aktuell erfolgten Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für die Produktgruppe 17
- 2005
Offizieller Fragen - Antwort Katalog zu den Heilmittelrichtlinien (Nr. 3 - Stand Nov. 2005) der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- Thema speziell zu MLD und Indikationen s. z.B. die Punkte 27 + 37 !
Und hier nochmal der Link zum aktuell gültigen Richtlinientext des G-BA.
Ab 01. Jan. 2005 gelten bundesweite Festbeträge für Hilfsmittel in Deutschland
Allerdings nur für die, die bisher katalogisiert wurden! Diese Eingruppierung hat laut Sozial-Gesetzbuch V (§ 36 Abs 1) unter den Gesichtspunkten der gleichartigen und gleichwertigen Funktion der Hilfsmittel zu erfolgen.
Die Arbeitsgruppe der Spitzenverbände der Krankenkasse dazu ist bei der IKK angesiedelt, mehr Infos zum Komplex "Festbeträge Hilfsmittel" unter www.ikk.de
Für Kompressionsbestrumpfung gilt:
Hilfsmittel zur Kompression werden bislang unter der Katalog Nr. 17 geführt. Dieser ist mittlerweile nachbearbeitet worden - dennoch sind nicht alle Flachstrickartikel vollständig gelistet! - Der BVL hat dazu im Vorfeld Stellung bezogen.
Daher wurde bei den Gesprächen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern am 01. Dez. 04 der Wortlaut erarbeitet:"... Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie bezogen auf die phlebologische Versorgung ..." - Veröffentlicht im Bundesanzeiger, Ausgabe vom 10.12.04 (Beilage)
Festbeträge also bislang nur für die Bestrumpfung von Venenödemen!!! D.h. kostet die Bestrumpfung mehr als der Festbetrag muss der Venen-Patient/in die Differenz selber zahlen - nicht so bei den Erkrankungen der Lymphgefäße oder aller weiteren Diagnosen, wie z.B. Lipödeme, Mischödeme, post-traumatische Ödeme etc.
Bei Lymphabflussstörungen zahlen Sie nach wie vor nur max. 10 Euro zu - auch bei den aufwendigen und zumeist sinnvollen Flachstrickbestrumpfungen!
Beispiele:
- 10 Euro pro Strumpf wenn ein Bein betroffen ist. 20 Euro bei Doppel-Versorgung aus hygienischen Gründen!
- 10 Euro für ein Paar (2 Strümpfe), wenn beide Beine betroffen sind.
- 10 Euro für eine Strumpfhose, wenn bis zur Taille versorgt werden muss.
- 10 Euro für Caprihose + 2 Kniestrümpfe, wenn diese Art der Versorgung nötig ist, z.B. zur Erleichterung des Anziehens, o.a.
Zu den neuen Hilfsmittel-Festbeträgen, Zuzahlungen und event. Eigenanteilen hat Ihnen Ihre Krankenkasse allgemein und auch in jedem Einzelfall genau Auskunft zu geben.
- 2004
Seit 01. Juli 2004 gelten die neukonzipierten Heilmittelrichtlinien (HMR) in Deutschland - eine geringe Überarbeitung der HMR erfolgte im Dez. und diese Version trat in Kraft am 02.04.2005, zu finden auf den Seiten des Gemeinsamen-Bundesausschuss: www.g-ba.de
Nach den lang anhaltenden Diskussionen und verkürzten Darstellungen bezüglich der Novellierung der HMR in den letzten Monaten sind nun Unsicherheiten und überproportionale Mehrarbeit beim Verordnen von Heilmitteln in den (Arzt-) Praxen entstanden. Eine Information durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Berufsverbände der Therapeuten ist erst kurzfristig möglich geworden, der endgültige Text wurde erst Anfang Juni veröffentlicht.
Die korrekte Umsetzung der nun seit 01.07. geltenden Richtlinien wird erschwert durch deren Umfang (> 80 Seiten!), anhaltende Fehlinformationen, noch einer Vielzahl an offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten bei der praktischen Anwendung, der schleppenden Umsetzung der Software Updates in den Arztpraxen für die Rezepte u.a.m..
Bei den Krankenkassen steigen zunächst Verwaltungsaufwand und -kosten, und das sicher wieder überproportional. Ein Teil der Kassen haben bereits einen "Genehmigungsverzicht" für Rezepte "außerhalb des Regelfalles" ausgesprochen. Für die Katalogseiten LY2 und LY3 ist das, nach unseren Erfahrungen als Betroffene, in jeglicher Hinsicht eine sinnvolle Entscheidung.
Zum weiteren Ablauf der Umsetzbarkeit in die Praxis informieren bereits teilweise die Berufsverbände der Therapeuten (z.B. der VPT auf seiner Web Seite). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen erarbeiten aktuell einen Katalog zu den noch zu klärenden Fragen, der Anfang der 31. Kalenderwoche den KVen zugehen soll.
Der offizielle Richtlinientext ist seit 09. Juni im Bundesanzeiger erschienen (80 Seiten!).
Explizit wichtig für unseren Bereich der Lymphabflussstörungen sind allerdings nur einige Seiten des Textes und des Kataloges:
Seite 4 : I Allgemeine Grundsätze
Seite 4-6 : II Grundsätze der Heilmittelverordnung
Seite 6-8 : III A Maßnahmen der physikalischen Therapie
Seite 11-12 : VI Inhalt und Durchführung der Heilmittelverordnung
Seite 31-33 : Zweiter Teil - Heilmittelkatalogseiten LY 1, LY 2, LY 3
Der Teufel steckt natürlich im Detail: Vieles ist umgestellt, zusammengefaßt, einiges weggefallen, neu hinzugekommen. Bis wieder jeder der Beteilligten weiß was noch gilt, was nicht mehr, welche nicht eindeutigen Formulierungen wie nun gehandhabt werden ... etc. ... werden erstmal wieder viel Zeit und Nerven ins Land gehen.
Bei den Katalogseiten (EX 2, EX 3, ZN 1, ZN 2, ZN 3) wird auf LY 1 verwiesen.
Zusammenstellung der Katalogseiten "Regelfallbehandlung bei Lymphabflussstörungen":
LY 1: Lymphabflussstörungen mit prognostisch kurzzeitigen Behandlungsbedarf -
a) Leitsymptomatik: Schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellung
Ziel der physik. Therapie: Entstauung sowie Besserung des Lymphflusses, der aktiven Muskel-Venenpumpe, des Haut- und Unterhautstoffwechsels, auch zur Vermeidung weiterer Sekundärkomplikationen
vorrangiges Heilmittel (A): MLD-30 / MLD-45 / MLD-60 (einschl. Kompressionsbandagierung*)
ergänzende Heilmittel (C): Übungsbehandlung / Kältetherapie / Wärmetherapie (insbesondere heiße Rolle) / Elektrotherapie
b) Leitsymptomatik: Schmerzen, Funktions-, Belastungsstörungen durch lokale Schwellung (z.B. Ödem, Hämatom)
Ziel der physik. Therapie: Schmerzreduktion durch Reduzierung von Schwellung und Reizung
vorrangiges Heilmittel (A): MLD-30
ergänzende Heilmittel (C): Elektrotherapie / Kältetherapie
bei a) und b)
mindest Frequenz: 2x / Wo.
Erst-VO: bis zu 6x/VO Folge-VO: bis zu 6x/VO
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles: bis zu 12 Einheiten
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
Hinweise: Sofern im Einzelfall verlaufsabhängig unmittelbar ein Wechsel von LY1 zu LY2 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu LY1 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von LY2 anzurechnen. Ein Wechsel von LY2 zu LY1 ist nicht möglich.
LY 2: Lymphabflussstörungen mit prognostisch längerdauernden Behandlungsbedarf -
a) Leitsymptomatik: Chronisches schmerzloses oder schmerzhaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem mit Sekundärschäden an Haut- und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Ziel der physik. Therapie: identisch mit LY1a)
vorrangiges Heilmittel (A): MLD-45 / MLD-60 (einschl. Kompressionsbandagierung*)
ergänzende Heilmittel (C): identisch mit LY1a)
mindest Frequenz: 1x / Wo.
Erst-VO: bis zu 6x/VO Folge-VO: bis zu 6x/VO
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles: bis zu 30 Einheiten
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
Hinweise: Sofern im Einzelfall verlaufsabhängig unmittelbar ein Wechsel von LY2 zu LY3 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu LY2 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von LY3 anzurechnen. Ein Wechsel von LY3 zu LY2 ist nicht möglich.
LY 3: Chronische Lymphabflussstörungen bei bösartigen Erkrankungen -
a) Leitsymptomatik: identisch mit LY2a)
Ziel der physik. Therapie: identisch mit LY1a)
vorrangiges Heilmittel (A): MLD-45 / MLD-60 (einschl. Kompressionsbandagierung*)
ergänzende Heilmittel (C): identisch mit LY1a)
mindest Frequenz: 1x / Wo.
Erst-VO: bis zu 10x/VO Folge-VO: bis zu 10x/VO
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles: bis zu 50 Einheiten
Ziel: Erlernen eines Eigenübungsprogrammes
*) ggf. erforderliche Kompressionsbinden sind als Verbandsmittel gesondert zu verordnen, sofern keine Hilfsmittel zur Kompressionstherapie vorhanden sind
Heilmittelrichtlinien 2004 - Klärungsbedarf für das Heilmittel „Manuelle Lymphdrainage“ aus Sicht des Bundesverband Lymphselbsthilfe:
Für Patienten erfolgten bereits negative Verordnungsänderungen, die auch Auswirkungen bis ins Vertrauensverhältnisse zu den behandelnden Ärzten mit sich bringen, obwohl sich an ihren Krankheitsbildern und deren Behandlungsbedürftigkeit nichts verändert hat!
Sie müssen sich auf die Aussagen ihrer behandelnden Berufsgruppen verlassen, die teilweise weit auseinandergehen (anhaltendes Informationschaos). Bei ihren Krankenkassen herrscht die Auskunft vor: „Wenn Ihr Arzt ein Heilmittel für medizinisch notwendig hält kann er verordnen.“
Die Informationspolitik den Ärzten gegenüber ist aber zum Teil fehlerhaft und überaus restriktiv aufs Einsparen (Wirtschaftlichkeitsgebot!) ausgelegt. Siehe z.B. Artikel „Heilmittel – Wellness für die Massen?“ des Vorsitzenden des zuständigen Unterausschusses im Ärzteblatt 26, C1491-1492, und z.B. die Begleitschreiben der KV-Hessen und der vier KVen Baden-Württemberg zu den HMR – s. deren Internet-Seiten.
Eine differenzierte Analyse für die Gründe der angestiegenen Verordnungszahlen seit 2001 erfolgte nach wie vor nicht. Weiterhin empfehlen z.B. die Vorsitzenden der KV-Hessen den Vertragsärzten sich an den Frequenzempfehlungen des Kataloges zu orientieren (Rundschreiben vom Juni).
Solche „Empfehlungen“ führen zu grundsätzlichen Problemen bei der Manuellen Lymphdrainage bzw. der physikalischen Ödemtherapie.
1. Heilmittel sollen explizit störungsbildabhängig verordnet werden - chronisch Kranke sollen nun besser versorgt sein!
Aber nirgendwo in den HMR wird darauf verwiesen, dass zu der geforderten „Entstauung“ zunächst eine engmaschige Behandlungsphase mittels MLD und, zumeist auch, Lymphologischen Kompressionsverband (LKV) mit entstauenden Bewegungsübungen (= ergänzendes Heilmittel "Übungsbehandlung") gehört.
2. In der „Erhaltungsphase“ dann eine niedrigere MLD-Frequenz mit Hilfsmitteln zur Kompression ausreichen kann. In so manchen Fällen ist z.B. eine Bandagierung auch in dieser zweiten Phase immer wieder sinnvoll, um eine Optimierung zu erreichen oder situationsabhängige Verschlechterung abzufangen – eine Bestrumpfung kann dies nicht leisten.
3. Die ergänzenden Heilmittel "Kältetherapie, Wärmetherapien und Elektrotherapien" nehmen eine untergeordnete Rolle in der physikalischen Ödemtherapie ein bzw. sind speziellen Indikationen vorbehalten.
4. Betroffenen sind Eigenübungsprogramme (in den HMR bei den Bewegungstherapien untergebracht) zu vermitteln. Diese können natürlich sehr gut unterstützend bei der Therapie helfen, ersetzen können sie die Wirkungen der Manuellen Lymphdrainage aber nicht.
5. Das heißt aber auch - und darauf wurden bisher Ärzte durch die HMR noch nicht hingewiesen:
Ist ein Patient bereits vor dem 01.07. kontinuierlich, über die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls von LY 2 bzw. LY 3 hinaus, mit MLD behandelt worden, und eine längerfristige Weiterbehandlung ist erforderlich, kann sofort mit freigegebener Menge die längerfristige Verordnung "außerhalb des Regelfalles" ausgestellt werden. Eine Vorstellung einmal im Quartal ist mindestens erforderlich. Vom Arzt ist eine medizinische Begründung und eine prognostische Einschätzung auf dem Verordnungsblatt einzutragen. - Der Regelfall muß also bei bereits chronischen Patienten nicht durchlaufen werden - gerade für Betroffene von chronischen Lymphabflussstörungen ist dies alles andere als unerheblich, schon allein um einer Ödemverschlechterung bzw. Komplikationen vorzubeugen!
Für "außerhalb des Regelfalles" gilt allgemein: Es müssen keine kleinen 6er oder 10 er Rezepte sein! Jedes der Rezept ist vom Patienten im Original der jeweiligen Kasse zur Genehmigung vorzulegen. Es sei den sie hat einen "Genehmigungsverzicht" ausgesprochen - zu Erfragen bei der Kasse bzw. die Ärzte werden von der zuständigen KV informiert!
-die LymphForsch (Organ der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie und der Gesellschaft nach Dr. Vodder) mit Erscheinungsmonat Juni bringt einen Übersichtsbeitrag
-die Informationsdienste GmbH physio.de bieten auf ihrer Internet Seite aktuallisierte Nachrichten zum Thema - Zielgruppe Therapeuten
-die Berufsverbände der Heilmittelerbringer (Therapeuten) informieren ausführlicher per Internet bzw. in nicht öffentlichen Mitgliederbereichen - s. unsere Linkliste unter "XYZ"
-im Deutschen Ärzteblatt Nr. 26 vom 25. Juni 2004 wurden die Änderungen der HMR und der Verordnungsblätter offiziell bekanntgemacht
-der Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. med. N. Metke, hat diese im Artikel „Heilmittel – Wellness für die Massen?“ im Ärzteblatt 26, C1491-1492, kommentiert.
-über die webseite des Deutschen Ärzteblattes http://www.aerzteblatt.de/v4/ hat die KBV die HMR 2004, Auszüge aus dem SGB V und die diesbezüglichen Ansprechpartner in den KVen zum download (119 Seiten) bereitgestellt - die hess. Ansprechpartner fehlen in der Liste noch!
-auf der webseite der KV-Hessen wurden Ergänzungen zum Rundschreiben vom Juni 2004 bekannt gemacht, z.B. auch zu den Übergangsregelungen:
"Stellt der Vertragsarzt fest, dass die Gesamtverordnungsmenge bereits am 1. Juli 2004 durch die bisherigen Verordnungen erreicht wurde, so ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen, die zu begründen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen ist."
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Stand Nov. 2009
Informationen zusammengestellt vom Bundesverband Lymphselbsthilfe
